Gesetze

Sie gelten uneingeschränkt und haben bindenden Charakter.

Grundgesetz:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Dies ist der für uns in der ZSVA interessante Absatz.
Er enthält - neben einer Bekräftigung des Gewaltenteilungsprinzips - den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes
Oder anders formuliert: Der Gesetzesvorrang besagt, daß staatliches Handeln nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen darf. Sollte es doch zu einem Verstoß kommen, so ist der staatliche Akt rechtswidrig.
Die Verwaltung darf keine Maßnahmen treffen, die dem Gesetz widersprechen.



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Beispiel für den Umgang mit Medizinprodukten:

In Deutschland wird die Richtlinie im Medizinproduktegesetz (MPG) umgesetzt.
(Hier als kompletter Gesetzestext bei: juris GmbH )
Weitere Gesetze, die für die ZSVA relevant sind:

IfSG (Infektionsschutzgesetz)
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
SGB VII
BMG (Bundesministerium für Gesundheit)
• IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Es entspricht dem alten Bundesseuchengesetz.
(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
(Hier als kompletter Gesetzestext bei: juris GmbH